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Berichtsheft Fotografen

© Berufsfotografen.com / Resource Document 85: http://www.bf-muc.de

 

  1. Fotograf / Fotografin

  2. Foto-/Medienlaborant / Foto-/Medienlaborantin

  3. Fotolaborant / Fotolaborantin

  4. Fototechnischer Assistent/in

  5. Mediengestalter/in  Bild und Ton

  6. Fotodesigner / Fotodesignerin

 
Quelle:  Bundesanstalt für Arbeit

 

Mediengestalter Bild und Ton / Mediengestalterin Bild und Ton

 

Ausbildungsbereiche: Handwerk und Industrie

Berufsausbildung

Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz. Die dreijährige Ausbildung erfolgt im wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.


 

3jährige Berufsausbildung


Inhalte und Ablauf

Die Auszubildenden lernen im 1. Ausbildungsjahr beispielsweise:

  • welche rechtlichen Grundlagen in diesem Beruf wichtig sind,
  • wie die Arbeitsabläufe zu planen sind und worauf es bei der Zusammenarbeit mit dem Produktionsteam ankommt,
  • wie man technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen liest sowie Skizzen anfertigt,
  • wie man Software und Betriebssysteme zusammenstellt und lädt, Bearbeitungssoftware konfiguriert und Bedienoberflächen einrichtet,
  • wie man bild- und tontechnische Geräte anschließt und in Betrieb nimmt;

im 2. Ausbildungsjahr wird u.a. vermittelt:

  • wie man Geräte verbindet sowie an interne und externe Netze anschließt, Funktionsprüfungen durchführt und Fehler beschreibt,
  • wie bild- und tontechnische Geräte im Studio und bei auswärtigen Produktionen nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten einzurichten sind,
  • wie Bild und Tonaufnahmen bearbeitet werden und z.B. Bild und Ton montiert oder Effekte eingesetzt werden,
  • wie AV-Produktionen wiedergegeben werden;

Zwischenprüfung vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres


im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden u.a.:

  • wie man an der Vorbereitung von Produktionen mitwirkt und den Produktionsablauf nach inhaltlichen, gestalterischen und wirtschaftlichen Vorgaben mit den Beteiligten abstimmt,
  • wie man den Ton nach redaktionellen Vorgaben und gestalterischen Gesichtspunkten aussteuert, mischt und aufnimmt,
  • wie man Töne, insbesondere Atmosphären, Einzelgeräusche, Musik- und Sprachaufnahmen, bereitstellt,
  • wie Bildaufnahmen durchgeführt werden,
  • wie man Bildbestandteile, insbesondere Grafiken, Schriften, Standbilder und Klammerteile, bereitstellt,
  • wie man Bildmischungen durchführt und dabei insbesondere Zuspielungen (Effekte und Schriften, Schnittfolgen und Übergänge) unter Beachtung der Kameraführung ausführt,
  • wie man zeitliche Abläufe zur Einhaltung der vorgegebenen Sende- und Aufnahmezeit kontrolliert und anpaßt.

Abschlußprüfung


Berufsausübung (ausgewählte Merkmale)

Nach abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich beispielsweise Ausübungsmöglichkeiten in öffentlich-rechtlichen sowie kommerziellen Hörfunk- oder Rundfunkanstalten. Auch Film-, Video- und Tonstudios bieten Einsatzmöglichkeiten. Mediengestalter werden bei Außenübertragungen, im Aufnahmeteam, in der Nachbearbeitung oder in der Sendeabwicklung tätig.

 

Tätigkeiten
  • Mitwirken an der elektronischen Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien (z.B. Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Musikvideos, Multimediaprodukte)
  • Beraten von Programmitarbeitern bei der Gestaltung und Planung von Produktionen
  • Auswahl und Inbetriebnahme der erforderlichen Geräte
  • Beschaffen von Bild- und Tonmaterial aus Archiven
  • Durchführen von Tonaufnahmen, Bearbeiten, Mischen und Schneiden von Sprache und Musik
  • Aufnehmen von Bild und Ton
  • Bearbeiten der Aufnahmen am Schnittplatz
  • Durchführen von Bildmischungen in Zusammenarbeit mit Regie und Kamera; z.T. auch unter Live-Bedingungen
Arbeitsmittel / Werkzeug
Material
  • Technische Zeichnungen, Schaltungsunterlagen
  • diverse Softwareprogramme
  • Kameras, Beleuchtungsgeräte, Mikrofone, Bild- und Tonregiegeräte
Umgang mit
  • Regisseuren, Redakteuren, Programmleitern, Technischen Mitarbeitern, Kameraleuten, Schauspielern und anderen Darstellern, Hörfunksprechern
Arbeitsort / Arbeitsum-
gebung

 

  • Produktions- und Studioräume
  • Fahrbare Einrichtungen (bei Außenproduktionen)
Berufliche Weiterbildung

Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten

  • Teilnahme an Lehrgängen, Kursen oder Seminaren

 

© Bundesanstalt für Arbeit / Stand: 08/97 / alle Angaben ohne Gewähr

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