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Anforderungen an den Ausbildungsplatz und an den Ausbilder / an die Ausbilderin


Um eine angemessene Ausbildung gemäß den Ausbildungsrahmenlehrplänen ausführen zu können, sind viele Faktoren wichtig.
Die kann man nicht alle vorher abchecken - und in den meist kleinen Betrieben (1-5 Angestellte) ist es wahrscheinlich am wichtigsten, wie gut man mit den Kollegen und dem Ausbilder/ der Ausbilderin zurechtkommt.

Ihr solltet vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages deshalb darum bitten, zwei oder drei Wochen probeweise mithelfen zu dürfen. Vielleicht könnt Ihr Euch schon ein wenig nützlich machen. Auf jeden Fall lernt Ihr die allgemeine Betriebsatmosphäre kennen und Euer zukünftiger Ausbilder/Ausbilderin lernt Euch ein wenig näher kennen.

Zu Eurer Sicherheit solltet Ihr darüber hinaus nachfragen, ob Euer zukünftiger Ausbilder / Eure zukünftige Ausbilderin den Meisterbrief im Fotografenhandwerk besitzt. Wer die Meisterprüfung
absolviert hat, hat in einem Teilbereich dieser Prüfung auch nachgewiesen, dass er/sie über die Eignung zum Ausbilden verfügt. Aber es gilt auch: Nicht jeder Meisterbetrieb ist automatisch auch ein guter Ausbildungsbetrieb.

Es gibt auch Ausbilder, die keine besondere Prüfung abgelegt haben. Das bedeutet nicht unbedingt, dass deshalb schlechter ausgebildet wird. Ihr könnt Euch dann aber eben nur auf Euren Eindruck von der möglichen Gesamtsituation verlassen - und ohne Erfahrung kann man da gelegentlich ganz schön daneben liegen.

Neben dieser eher "menschlichen" Seite muss aber auch die technische Ausrüstung des Betriebes so gestaltet sein, dass die Ausbildungsziele erreicht werden können. Mehrer große Landesverbände aus dem Fotografenhandwerk haben eine Liste der Geräte zusammengestellt, die in einem ausbildenden Betrieb vorhanden sein müssen.

Die Zusammenstellung dieser Mindestausstattung wurde in Übereinstimmung mit den Ausbildungsinhalten des Bundesplanes zur Ausbildung Fotograf/in erarbeitet. Die Verbände erklären dort:

" Die betriebliche Eignung zur Ausbildung im Fotografenhandwerk ist gemäß den Beschlüssen der Verbände gegeben, wenn folgende technische Mindestausstattung eingesetzt wird:

  • Digitales und analoges Aufnahmesystem (das sind Kameras für Filmmaterial und Digitalkameras)

  • Verstellbare Aufnahmesysteme (das ist eine verstellbare Fachkamera)

  • Professionelles Beleuchtungssystem (das ist in der Regel ein Blitzsystem mit mehreren Köpfen/Blitzlampen)

  • Fotografische Meßsysteme (das ist z.B. ein Belichtungsmesser)

  • Systeme zur digitalen Bildbearbeitung (das sind entsprechende Computer, auf denen Bildbearbeitungssoftware läuft)

  • Professionelles Ausgabegerät (das kann ein professioneller Drucker oder eine Papierentwicklungsmaschine sein)


Legt Eurem zukünftigen Ausbilder / Eurer zukünftigen Ausbilderin diesen Plan vor und fragt nach, ob diese Geräte vorhanden sind.

Die einzelnen Betriebe sind z.T. hinsichtlich ihrer Arbeit sehr stark spezialisiert - die Ausbildung soll aber breit angelegt sein. Um diesen Umstand auszugleichen, wurden bundesweit so genannte Überbetriebliche Lehrgänge für Auszubildende eingerichtet. Die Kosten dieser Lehrgänge tragen zum Teil staatliche und europäische Institutionen, zum Teil die Ausbilder. In manchen Bezirken gibt es diese Lehrgänge nicht - Euch steht dort nicht das gesamte Potenzial der Ausbildung zur Verfügung! . Also fragt vor Beginn Eurer Ausbildung, ob dort solche Lehrgänge durchgeführt werden.

Natürlich liegt die Entscheidung, bei wem Ihr Eure Ausbildung machen wollt, bei Euch. Und sicher ist es manchmal besser, eine nur mässige Ausbildung zu bekommen als gar keine. Dennoch solltet Ihr diesen Rat beherzigen: Wenn mehr als einer der genannten Punkte "nicht passt", dann solltet Ihr Euch nach einem anderen Betrieb umsehen!
 

 

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© Professional Photographers Ltd. - Berlin -  letztes update: 25.02.2010