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Um eine angemessene Ausbildung gemäß den Ausbildungsrahmenlehrplänen
ausführen zu können, sind viele Faktoren wichtig.
Die kann man nicht alle vorher abchecken - und in den meist kleinen
Betrieben (1-5 Angestellte) ist es wahrscheinlich am wichtigsten, wie
gut man mit den Kollegen und dem Ausbilder/ der Ausbilderin
zurechtkommt.
Ihr solltet vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages deshalb darum
bitten, zwei oder drei Wochen probeweise mithelfen zu dürfen. Vielleicht
könnt Ihr Euch schon ein wenig nützlich machen. Auf jeden Fall lernt Ihr
die allgemeine Betriebsatmosphäre kennen und Euer zukünftiger
Ausbilder/Ausbilderin lernt Euch ein wenig näher kennen.
Zu Eurer Sicherheit solltet Ihr darüber hinaus nachfragen, ob Euer
zukünftiger Ausbilder / Eure
zukünftige Ausbilderin den Meisterbrief im Fotografenhandwerk besitzt.
Wer die Meisterprüfung
absolviert hat, hat in einem Teilbereich dieser Prüfung auch
nachgewiesen, dass er/sie über die
Eignung zum Ausbilden verfügt. Aber es gilt auch: Nicht jeder
Meisterbetrieb ist automatisch auch ein guter Ausbildungsbetrieb.
Es gibt auch Ausbilder, die keine besondere Prüfung abgelegt haben. Das
bedeutet nicht unbedingt, dass deshalb schlechter ausgebildet wird. Ihr
könnt Euch dann aber eben nur auf Euren Eindruck von der möglichen
Gesamtsituation verlassen - und ohne Erfahrung kann man da gelegentlich
ganz schön daneben liegen.
Neben dieser eher "menschlichen" Seite muss aber auch die technische
Ausrüstung des Betriebes so gestaltet sein, dass die Ausbildungsziele
erreicht werden können. Mehrer große Landesverbände aus dem
Fotografenhandwerk haben eine Liste der Geräte zusammengestellt, die in
einem ausbildenden Betrieb vorhanden sein müssen.
Die Zusammenstellung dieser Mindestausstattung wurde in Übereinstimmung
mit den
Ausbildungsinhalten des Bundesplanes zur Ausbildung Fotograf/in
erarbeitet. Die Verbände erklären dort:
" Die betriebliche Eignung zur
Ausbildung im Fotografenhandwerk ist gemäß den Beschlüssen der Verbände
gegeben, wenn folgende technische Mindestausstattung eingesetzt wird:
-
Digitales und analoges Aufnahmesystem
(das sind Kameras für Filmmaterial und
Digitalkameras)
-
Verstellbare Aufnahmesysteme (das ist
eine verstellbare Fachkamera)
-
Professionelles Beleuchtungssystem (das
ist in der Regel ein Blitzsystem mit mehreren
Köpfen/Blitzlampen)
-
Fotografische Meßsysteme (das ist z.B.
ein Belichtungsmesser)
-
Systeme zur digitalen Bildbearbeitung
(das sind entsprechende Computer, auf denen
Bildbearbeitungssoftware läuft)
-
Professionelles Ausgabegerät (das kann
ein professioneller Drucker oder eine Papierentwicklungsmaschine
sein)
Legt Eurem zukünftigen Ausbilder / Eurer zukünftigen Ausbilderin diesen
Plan vor und fragt
nach, ob diese Geräte vorhanden sind.
Die einzelnen Betriebe sind z.T. hinsichtlich ihrer Arbeit sehr stark
spezialisiert - die Ausbildung soll aber breit angelegt sein. Um diesen
Umstand auszugleichen, wurden bundesweit so genannte Überbetriebliche
Lehrgänge für Auszubildende eingerichtet. Die Kosten dieser Lehrgänge
tragen zum Teil staatliche und europäische Institutionen, zum Teil die
Ausbilder. In manchen Bezirken gibt es diese Lehrgänge nicht - Euch
steht dort nicht das gesamte Potenzial der Ausbildung zur Verfügung! . Also fragt
vor Beginn Eurer Ausbildung, ob dort solche Lehrgänge durchgeführt
werden.
Natürlich liegt die Entscheidung, bei wem Ihr Eure Ausbildung machen
wollt, bei Euch. Und sicher ist es manchmal besser, eine nur mässige
Ausbildung zu bekommen als gar keine. Dennoch solltet Ihr diesen Rat
beherzigen: Wenn mehr als einer der genannten Punkte "nicht passt", dann
solltet Ihr Euch nach einem anderen Betrieb umsehen!
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